Focus: E-Partizipation

Vorteile und Erfolgsfaktoren für ­gelungene E-Partizipation

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von Lucas Nicolussi, Mitglied des operativen Führungsgremiums der DVS und Jurymitglied zur Projektauswahl im Jahr 2024 CDO Stadt Uster

Die Digitalisierung hat die Bürgerbeteiligung verändert. E-Partizipation erweitert den demokratischen Diskurs und fördert Inklusion. Welche Vorteile bietet sie, und welche Faktoren tragen zum Erfolg bei?

Lucas Nicolussi, Mitglied des operativen Führungsgremiums der DVS und Jurymitglied zur Projektauswahl im Jahr 2024, CDO Stadt Uster. (Source: zVg)
Lucas Nicolussi, Mitglied des operativen Führungsgremiums der DVS und Jurymitglied zur Projektauswahl im Jahr 2024, CDO Stadt Uster. (Source: zVg)

Eine Stärke der E-Partizipation ist, Menschen unabhängig von ihrem Standort und ihrer zeitlichen Verfügbarkeit in politische Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Während traditionelle Formen der Bürgerbeteiligung oft durch physische Anwesenheit eingeschränkt sind, können Bürgerinnen und Bürger bei der digitalen Partizipation jederzeit und von überall aus teilnehmen.

Die E-Partizipation bietet einen niederschwelligen Zugang für Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen und fördert die Vielfalt im Entscheidungsprozess. So können auch unterrepräsentierte Gruppen, etwa Menschen, die aufgrund von Arbeitszeiten, Mobilitätseinschränkungen oder familiären Verpflichtungen nicht an herkömmlichen Treffen teilnehmen können, in partizipative Prozesse eingebunden werden.

Darüber hinaus bietet die E-Partizipation eine Vielzahl an Mitwirkungsmöglichkeiten. Teilnehmende können sich in ihrem eigenen Tempo und auf unterschiedliche Weise einbringen, sei es durch einfache Kommentare, umfangreiche Vorschläge oder die Teilnahme an Umfragen. Diese Flexibilität senkt die Hemmschwelle für eine breitere Teilnahme und fördert eine langfristige und kontinuierliche Beteiligung an Entscheidungsprozessen.

Trotz vieler Vorteile ist der Erfolg der E-Partizipation nicht garantiert. Damit digitale Beteiligungsprozesse gelingen, sind vier wesentliche Faktoren entscheidend.

  1. Echte Mitsprache: Für Bürgerinnen und Bürger ist entscheidend, dass ihre Beiträge nicht nur gehört, sondern auch ernsthaft in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Eine erfolgreiche E-Partizipation erfordert die Bereitschaft der Verwaltung, einen Teil ihrer Entscheidungsbefugnisse abzugeben und den Einwohnerinnen und Einwohnern echte Mitsprachemöglichkeiten einzuräumen. Nur so kann das Vertrauen in den Prozess gestärkt und eine langfristige Beteiligung gefördert werden.
  2. Kommunikation: Die klare Definition von Zielgruppen und Mitwirkungszielen sowie die Kommunikation über diverse Kanäle (z. B. Social Media und Mailings) sind entscheidend. Die potenziellen Teilnehmenden müssen die Ziele und Möglichkeiten der Partizipation verstehen und bereit sein, ihre freie Zeit dafür zu investieren.
  3. Zugang: Ein zentraler Faktor für den Erfolg der E-Partizipation ist die Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Nutzenden. Die Plattformen müssen nutzendenfreundlich und einfach bedienbar sein, damit alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von technischen Fähigkeiten, teilnehmen können. Um eine breite Beteiligung zu erreichen, sollte eine hybride Partizipation in Betracht gezogen werden: Hybride Formate kombinieren digitale Flexibilität mit analogem Austausch und fördern so eine breite Beteiligung. Durch diese Kombination entsteht eine dynamische Beteiligungsform, die grössere Inklusion ermöglicht und mehr Menschen zur Teilnahme motiviert.
  4. Transparenz: Die Ziele des Partizipationsprozesses müssen klar kommuniziert werden. Die Teilnehmenden sollten wissen, wie ihre Beiträge in den Entscheidungsprozess einfliessen und was mit ihren Ideen geschieht. Alle Schritte – von der Einreichung von Vorschlägen bis hin zur finalen Entscheidung – sollten für alle Beteiligten nachvollziehbar sein. Regelmässige Informationen über Fortschritt und Ergebnisse sind wichtig.

Die Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) fördert innovative Ideen und partizipative Projekte. Sie stellt dazu jährlich insgesamt bis zu 200 000 Franken zur Verfügung. Eine Jury bestimmt die Projekte und verteilt die Fördermittel. Die Vorhaben sollen Signalwirkung entfalten und später von weiteren Projekten beziehungsweise Verwaltungen übernommen oder angewendet werden.

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