EU-Verordnung

Schweiz digitalisiert Schengen-Visumanträge

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von Dajana Dakic und cka

Künftig sollen Visumanträge für kurzfristige Aufenthalte im Schengenraum in digitaler Form eingereicht werden. Die Bearbeitung und Ausstellung des Visums findet über eine neue, noch zu entwickelnde EU-Plattform statt. Die elektronische Plattform wird voraussichtlich im Januar 2028 in Betrieb genommen.

(Source: OleCNX - stock.adobe.com)
(Source: OleCNX - stock.adobe.com)

Die EU verabschiedete am 13. November 2023 eine Verordnung über die Einreichung von Visumanträgen für kurzfristige Aufenthalte im Schengenraum. Wer sich nicht mehr als 90 Tage im Schengenraum aufhalten will, dem solle bald ein digitales Visum ausgestellt werden. Der Bundesrat teilt mit, dass Anträge künftig auf einer elektronischen EU-Plattform eingereicht und bearbeitet werden sollen.

Um die Verordnung der EU umzusetzen, bedarf es gemäss Bundesrat einer Anpassung des Schweizer Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG). Der Inhalt des nationalen Visumsystems müsse für die neue Plattform geändert und neue Aufgaben wie die Kontrolle der Reisedokumente an beauftragte Dritte übertragen werden. 

Auch teilt der Bundesrat mit, dass für die Umsetzung der EU-Verordnung das Visumformat neu definiert werden müsse. Dazu verabschiedete der Bundesrat im Dezember 2023 eine Änderung der Verordnung über Einreise und Visumerteilung (VEV). Dieser zufolge ist neben der Visummarke in Papierform auch ein digitales Visum in Form eines Strichcodes möglich.

Die Digitalisierung der Schengen-Visumanträge ermöglicht laut Bundesrat eine produktive Zusammenarbeit zwischen Migrationsbehörden und den Schengenstaaten. Die dadurch entstehenden einheitlichen Prozesse machen ausserdem durch vereinfachte Verfahren Antragstellenden das Leben einfacher. Ausnahmen von der Nutzung der neuen Plattform legt der Bundesrat auf Verordnungsstufe fest. Dazu gehören zum Beispiel Personen mit einem erschwerten Internetzugang.

Bis am 22. März 2024 wurde die Vorlage für die neue EU-Visumsantragsplattform in die Vernehmlassung geschickt und von der Mehrheit der Teilnehmenden positiv aufgenommen. Die Inbetriebnahme der Plattform ist für Januar 2028 geplant, heisst es in der Mitteilung. Die Schweiz werde sich nicht vorher an die Plattform binden. Laut Bundesrat soll die Digitalisierung künftig auch nationale Visa betreffen.

 

Wer ein Visum für die USA will, sollte sich vor Cyberkriminellen in Acht nehmen. Diese geben sich als US-Behörde aus und verlangen auf offiziell aussehenden Websites Geld für Visumsanträge. Lesen Sie hier mehr dazu.

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