Bundesrat eröffnet Vernehmlassungsverfahren für Informationssicherheitsgesetz
Der Bundesrat will mit einem Informationssicherheitsgesetz rechtliche und organisatorische Lücken beheben. Dies nicht zuletzt, um der Zunahme des elektronischen Informationsaustauschs und der zunehmenden Vernetzung der Systeme Rechnung zu tragen.
Der Bundesrat hat gestern Mittwoch das Vernehmlassungsverfahren zu einem Bundesgesetz über die Informationssicherheit eröffnet, wie das Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) mitteilt.
Das Gesetz soll für alle Bundesbehörden einheitliche gesetzliche Grundlagen und minimale Sicherheitsstandards festlegen für den Schutz von Informationen und die Sicherheit beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien. Unter anderem betrifft das Gesetz das Risikomanagement und die Klassifizierung von Informationen.
Private und die Wirtschaft sind laut VBS vom Gesetz nur dann betroffen, wenn sie im Auftrag der Bundesbehörden sicherheitsempfindliche Tätigkeiten ausführen.
Anpassung an die heutige Zeit
Der Bundesrat will mit dem Informationssicherheitsgesetz rechtliche und organisatorische Lücken beheben, nicht zuletzt, um der Zunahme des elektronischen Informationsaustauschs und der zunehmenden Vernetzung der Systeme Rechnung zu tragen.
Die Erarbeitung des Gesetzes stützt sich auf drei Beschlüsse des Bundesrats aus den Jahren 2010, 2011 und 2012. Die Vernehmlassung dauert bis am 27. Juni 2014.