Politische Agenda

Pflästerlipolitik oder nötige Reformen?

Uhr | Aktualisiert
von Marcel Urech

Am 18. Oktober wählt die Schweiz zum 50. Mal ein neues Parlament. Höchste Zeit, dass die Parteien ihre politischen Agenden offenlegen. Das sagen sie zu E-Voting, Service Public und Urheberrecht. Weitere Themen sind das Bundesgesetz und die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen sowie die Abkommen Tisa und TTIP.

Switzerland, Berne, 04.03.2009 Bundeshaus Architektur. © 2009 Béatrice Devènes (Quelle: Bund)
Switzerland, Berne, 04.03.2009 Bundeshaus Architektur. © 2009 Béatrice Devènes (Quelle: Bund)

Bis jetzt sei über die Inhalte der Abkommen nur wenig bekannt, sagt die SP. "Wir stehen Freihandelsabkommen grundsätzlich offen gegenüber, sofern soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards verbindlich verankert werden." Sollten TTIP und Tisa jedoch zu einer schrankenlosen Liberalisierung und einem Ausverkauf des ­Service Public führen, werde die SP die Abkommen bekämpfen.

Die Schweiz muss kämpfen

"Die CVP unterstützt grundsätzlich Tisa und verfolgt eng die Entwicklungen bei TTIP", teilt die CVP mit. Da Inhalt und Abschlusszeitpunkt unklar seien, sei eine Diskussion über Vor- und Nachteile noch nicht sinnvoll. Auch die BDP ist unschlüssig: "Auf der einen Seite könnte die Schweiz als Nicht-EU-Land Terrain verlieren. Auf der anderen wäre dieses Abkommen zwischen EU und USA Ansporn zu noch mehr Servicequalität und innovativeren Lösungen."

Beim Zustandekommen von TTIP und Tisa müsse die Schweiz für einen gleichberechtigten Zugang zu den Märkten kämpfen, fordert die FDP. Dies würde der ICT-Branche neue Möglichkeiten eröffnen. "Sollte der Schweiz aber ein Zugang verwehrt bleiben, wären die Schweizer ICT-Unternehmen ausgeschlossen und hätten dadurch einen enormen Wettbewerbsnachteil", warnt die FDP.

"Die negativen Auswirkungen überwiegen klar"

Gegen TTIP und Tisa sind Grüne und Juso. "Wir fürchten bei TTIP eine Senkung der hohen Qualitätsstandards, zum Beispiel im Nahrungsmittelbereich", schreiben die Grünen. Die Partei wolle keine Schiedsgerichte, vor denen Konzerne gegen Staaten klagen können. Bei Tisa erwarten die Grünen einen Ausverkauf des Service Public und eine Privatisierungswelle. "Im IT-Bereich beobachte ich mit Sorge Bestrebungen Japans, im Rahmen von Tisa Staaten zu verbieten, als Voraussetzung für einen Auftrag den Zugang zum Sourcecode einzufordern", sagt Balthasar Glättli von den Grünen. Diese Möglichkeit müsse ein Staat immer haben.

Die Juso geht davon aus, dass die Freihandelsabkommen den Druck auf Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen erhöhen und die Qualitätsstandards drücken. "Die negativen Auswirkungen überwiegen", schreibt die Partei.

E-Voting? Ja, aber bitte sicher

Wenige Differenzen gibt es bei der Frage zu elektronischen Abstimmungen. Fast alle Parteien unterstützen Bestrebungen für E-Voting. Die CVP teilt mit, die "langsame Einführung der elektronischen Stimmabgabe" zu bedauern. Die BDP findet, der Staat müsse mit der Zeit gehen. Die FDP will die Einführung von Diensten wie die elektronische Sammlung von Unterschriften (E-Collecting) für Ini­tiativen oder Referenden. SP, Grünliberale und Juso fordern, dass Sicherheit bei E-Voting im Vordergrund steht.

Kritisch geben sich die Grünen. "Wenn ein E-Voting-System nicht nur die individuelle Verifizierbarkeit der eigenen Stimmabgabe, sondern auch die Verifizierbarkeit des Gesamtresultats implementiert und der verwendete Quellcode für die Öffentlichkeit einsehbar und auf Fehler und Schwächen prüfbar ist, kann ich E-Voting zustimmen", sagt Glättli. Eine Motion Glättlis forderte, E-Voting im Inland nur bei doppelter Verifizierbarkeit zuzulassen. Sie habe sogar eine Ausnahme für Auslandschweizer vorgesehen – und sei dennoch abgelehnt worden, sagt Glättli.

Auch die SVP sieht E-Voting kritisch. Die Sicherheit sei nicht gegeben. "Projekte werden inzwischen abgebrochen, und Untersuchungen zeigen erhebliche Sicherheitslücken." Erfahrungen aus dem Ausland zeigten ein grosses Potenzial für Manipulationen. Anonymität und Nachvollziehbarkeit sollten aber gewährleistet sein, fordert die SVP.

Service Public im 21. Jahrhundert

Gehören Internetangebote und Onlinewerbung zum Service Public der SRG? Ja, finden Juso und Grüne. "Allerdings sind hier Modelle zu prüfen, die zu Win-win-Situationen führen können", sagen die Grünen. Die SRG könnte Medien digitales Rohmaterial für die Produktion zur Verfügung stellen. Die Frage der Onlinewerbung müsse man im Rahmen der Gebührendebatte beantworten. Erhalte die SRG weniger Gebühren, sei Werbung berechtigter als beim gleichbleibenden Finanzrahmen.

"Es ist anachronistisch und geradezu absurd, der SRG diesen Vermittlungskanal zu verbieten", findet die SP. Im 21. Jahrhundert gehöre Service Public auch ins Internet – sofern er einen journalistischen Mehrwert biete. Auf Onlinewerbung soll die SRG jedoch vorderhand verzichten.

Die Grünliberalen weisen darauf hin, dass es in der Schweiz keine verfassungsmässige Grundlage für eine Onlinepräsenz der SRG gibt. Die Partei fordert eine vom Medium unabhängige Definition des Service Public. Diese soll nicht einfach die SRG gegenüber Privaten stärken. Der Auftrag soll vielmehr laut Subsidiaritätsprinzip erfolgen. Private publizistische Angebote müssten dann in der Verfassung gleichberechtigt berücksichtigt werden.

ZDF als Vorbild für die SRG?

Harte Worte findet die SVP. Sie kritisiert den Ausbau des Staatssenders mit Steuergeldern. "Internetangebote haben sich, wenn überhaupt, einzig auf die elektronische Verfügbarkeit eigener ausgestrahlter Programme in Radio und TV zu konzentrieren." Onlinewerbung und klassische Werbung gehören laut SVP nicht zum Service Public.

Die JCVP will ebenfalls nicht, dass die SRG im Internet oder mit Apps mit privaten Anbietern konkurriert. Sie fordert eine Reduktion des Internetangebots der SRG ähnlich wie beim ZDF. Auch die BDP will den Onlinekanal hauptsächlich den privaten Anbietern überlassen. Trotzdem könne man der SRG nicht verbieten, das Internet zu nutzen.

"Wir wollen eine starke SRG, die sich in der Schweiz gegen ausländische Konkurrenz behaupten kann und ein Garant für die sprachliche und kulturelle Vielfalt unseres Landes ist", schreibt die CVP. Eine Finanzierung durch mehr Werbung sei wegen der privaten Konkurrenz abzulehnen. Die FDP will, dass die SRG ihre Angebote online anbieten kann – unter klaren Rahmenbedingungen. Die Einschränkungen für Werbung sollen weiterhin gelten.

"Wer etwas erschafft, soll auch profitieren"

Setzen Sie sich für Schweizer Künstler auf internationalen Streaming-Plattformen ein? Eine weitere Frage, die wir den Parteien stellten. Mit Nein antwortete darauf niemand.

"Wer etwas erfindet, erschafft oder produziert, der soll auch davon profitieren können", findet die CVP. Der Bundesrat müsse nun darstellen, wie er das Entgelt der Nutzung von Werkexemplaren bei analogem und digitalem Verleih im Urheberrecht regeln wolle. Und der Bundesrat müsse auch aufzeigen, wie das andere Länder handhaben.

Schweizer lieben Streaming-Plattformen

Die SVP will geltende Gesetze durchsetzen. Laut diesen ist der Upload von urheberrechtlich geschützten Werken unzulässig, der Download hingegen zulässig. Diese Regelung sei sinnvoll, meint die SVP. Sie trage auch der Tatsache Rechnung, dass Internetnutzer nicht beurteilen können, ob eine Datei rechtlich einwandfrei sei oder nicht.

Die FDP unterstützt das Urheberrecht, nicht aber staatliche Interventionen. Autoren, Musik- und Filmschaffende sollen nun neue Businessmodelle entwickeln.

Es sei selbstverständlich, dass Künstler ihre Urheberrechte auch bei einem veränderten Musikkonsumverhalten geltend machen wollen, sagen die Grünliberalen. Angesichts der wachsenden Popularität von Streaming-Plattformen sei eine starke Präsenz Schweizer Künstler zu begrüs­sen. Die Grünliberalen sind gegen eine ersatzlose Abschaffung der Leerträgervergütung. Die Partei fordert in einer Motion eine transparente Darstellung der Suisa-Gebühren beim Kauf von Leerträgervergütung für die Konsumenten.

Die SP teilt mit, dass ihr die soziale Sicherheit von Kunstschaffenden wichtig sei. Es brauche eine Balance zwischen einem demokratischen Zugang aller Menschen zu Kultur und dem Recht der Kulturschaffenden am eigenen Werk.

Alternative Vergütungsmodelle

"Als Präsident von Swiss Music Export ist es mir ein besonderes Anliegen, Schweizer Musikern auch den internationalen Markt zu eröffnen", teilt Glättli mit. Das bedeute, dass sie zu fairen Bedingungen auf Streaming-Plattformen präsent sein können. Für die Nutzungsrechte hätten die Urheber sowieso immer Anspruch auf eine Vergütung. Für die gesetzeswidrige private Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke brauche es alternative Vergütungsmodelle. Strafverfolgung und Zugangssperren seien falsch.

Die Juso findet die Vorschläge im Bericht der Agur 12 gut. Er sehe unter anderem ein Klagerecht für Schweizer Künstler bei wiederholter Piraterie vor, sofern es um kriminelle Handlungen gehe. Auch die Juso möchte aber erst die weiteren Vorschläge des Bundesrats abwarten.

Umstrittenes Beschaffungswesen

Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BÖB) und die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VÖB) waren Gegenstand der letzten Frage: Wie würde sich die Erhöhung der Beschwerdegrenze auf einen Auftragswert von 150 000 Franken auswirken?

Die BDP will die Frage nicht beantworten – "die Änderung der Summe ist in Kombination mit weiteren Massnahmen zu sehen." Auch die CVP will die Auswirkungen nicht einschätzen. Grundsätzlich sei die Teilrevision von BÖB und VÖB positiv – weniger bürokratische Verfahren seien im Interesse aller Beteiligten. Die CVP betont für öffentliche Beschaffungen folgende Grundsätze: Transparenz, Wettbewerb, Nichtdiskriminierung und eine wirtschaftliche und nachhaltige Nutzung öffentlicher Mittel.

Gegen die Erhöhung der Beschwerdegrenze

Die FDP spricht sich gegen eine Erhöhung der Beschwerdegrenze aus. Sie nehme der Wirtschaft ein Instrument zur Einsprache. "Missbräuchliche Umgehungen der öffentlichen Hand müssen aber eingeklagt werden können." Die SP sieht dies ähnlich: "Wenn gesetzliche Vorgaben missachtet oder Arbeitsbedingungen nicht eingehalten werden, muss immer eine Beschwerdemöglichkeit vorhanden sein." Das gelte auch für Aufträge unter 150'000 Franken. Die Partei lehnt deshalb eine Erhöhung ab.

"Bereits jetzt werden leider immer wieder Beschaffungen gestückelt – das ist nicht die richtige Antwort, die Beschwerdegrenze zu erhöhen", schreibt Glättli. Es brauche mehr Transparenz – auch bei kleineren Beträgen. Und die Beschwerdegrenze müsse stets respektiert werden.

"Allenfalls könnte die Erhöhung der Beschwerdegrenze für kleinere Unternehmen mit weniger administrativen Kapazitäten die Beschwerdemöglichkeit einschränken", schreiben die Grünliberalen. Dies hänge aber auch davon ab, ob ein Verband sie dabei unterstützen könne.

Die SVP lehnte die Vorlagen in der im Juni 2015 beendeten Vernehmlassung ab. "Aus unserer Sicht bringt die Revision keine Erleichterung, sondern im Gegenteil neue Regulierungen, was sich im Endeffekt kostentreibend auf den gesamten Prozess auswirkt." Die Massnahmen seien kontraproduktiv. Anstelle neuer Flickwerke und Pflästerlipolitik müsse endlich eine Grundsatzdebatte über das Beschaffungswesen stattfinden, schreibt die SVP.

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