Die Fahrer seien nicht selbständig

Suva nimmt Uber in die Mangel

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Die Suva hat den Technologiekonzern Uber aufgeboten, Sozialversicherungsabgaben zu zahlen. Uber wehrte sich gegen den Entscheid, blitzte aber ab.

(Quelle: Sigtrix / Fotolia.com)
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Die Suva hat entschieden, dass Uber Sozialabgaben für seine Fahrer zahlen muss. Da Uber sich als Technologieplattform und nicht als Arbeitsgeber sieht, sind ihre Fahrer nicht angestellt, sondern selbstständig. Die Suva sieht das jedoch anders, wie 10vor10 berichtete.

Unternehmen mit Angestellten müssen in der Schweiz Abgaben zahlen. Doch obwohl Uber von jeder Fahrt eine Kommission von 20 bis 30 Prozent einnimmt, zahlt sie keine Sozialversicherung für ihre Fahrer. In der Schweiz entscheidet die Suva, stellvertretend für die Sozialversicherungen, ob jemand selbstständig erwerbend ist oder nicht. Sie stuft die Fahrer von Uber in ihrem Einspracheentscheid als Angestellte ein.

Abhängigkeitsverhältnis gegeben

Der Nachrichtensendung 10vor10 liegt der Einspracheentscheid der Suva vor. Sie zählt darin ihre Gründe für ihre Entscheidung auf: Es bestehe ein klares Abhängigkeitsverhältnis zwischen Uber und den Fahrern. So könnten die Fahrer zum Beispiel den Preis und die Art der Zahlung nicht selber bestimmen. Uber habe eine starke Kontrolle über die Fahrer. Alle Weisungen und Regeln müssten eingehalten werden, da sonst negative Folgen aufträten. Gemäss Suva liegt deshalb eine unselbstständige Erwerbstätigkeit der Fahrer vor.

Uber zieht Gericht in Erwägung

Rasoul Jalali, Uber-Chef der DACH-Region will den nicht finalen Entscheid der Suva nicht akzeptieren. "In der Schweiz haben immer noch die Gerichte über das ultimative Urteil zu entscheiden“, sagt Jalali gegenüber 10vor10.

 

 

 

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