Vernehmlassung für E-ID-Gesetz gestartet
Der Bundesrat hat einen Vorschlag für ein Rahmengesetz für den elektronischen Ausweis, die E-ID, vorgestellt, Finanzierung inklusive. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Mai.
Der Bundesrat will rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen für die Anerkennung von elektronischen Identifizierungsmitteln und deren Anbieter schaffen. Am 22. Februar eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung für das Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten (E-ID-Gesetz). Die Vernehmlassung dauert bis zum 29. Mai, wie Fedpol mitteilt.
Die Ausstellung von elektronischen Identitäten soll für zwei Kategorien von Personen möglich sein: Erstens für Schweizerinnen und Schweizer, die zum Zeitpunkt der Ausstellung über einen gültigen Schweizer Ausweis verfügen. Zweitens für Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung, die zum Zeitpunkt der Ausstellung einen gültigen Ausländerausweis haben.
Personendaten vom Bund für Private
Was Datenschützern vielleicht sauer aufstossen könnte, ist der Vorschlag, dass der Bund den E-ID-Anbietern die Personendaten liefern wird. Eine vom Bund geführte Identitätsstelle soll den staatlich anerkannten Anbietern die nötigen Personenidentifizierungsdaten aus den relevanten Datenbanken des Bundes übermitteln. Allerdings sei für die erstmalige Übermittlung die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person erforderlich.
Die Identitätsstelle soll im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) aufgebaut werden, da die relevanten Datenbanken bereits in der Verantwortung des EJPD liegen. Die Datenübermittlung soll gegen eine Gebühr erfolgen. Mit dieser würde der neue Dienst des Bundes finanziert.
Um die elektronischen Identitäten abzusichern, plant der Bundesrat drei Sicherheitsstufen: niedrig, substanziell und hoch. Welches Sicherheitsniveau für welche Anwendung nötig ist, sollen E-ID-Anbieter und Onlinedienste selbst bestimmen können. Für elektronische Behördendienstleistungen soll das Niveau in den gesetzlichen Grundlagen der jeweiligen Anwendung festgelegt werden.
Private Unternehmen sollen E-ID-Systeme liefern
Der Bundesrat geht von einer Aufgabenteilung zwischen Staat und Markt aus. Konkret sollen geeignete private oder öffentliche Dienstleister die elektronischen IDs (E-IDs) herausgeben. Die Anbieter müssten zuvor von einer offiziellen Stelle auf Bundesebene für die Herausgabe der E-IDs zertifiziert werden. Ende des letzten Jahres preschten bereits Anbieter wie die Schweizerische Post oder die SBB mit Projekten vor. Diese könnten von behördlicher Seite nachträglich anerkannt werden, schreibt Fedpol.
Die Zertifizierungen müssen gemäss dem Gesetzesentwurf erneuert werden. Auf diese Weise könnte die zuständige Behörde etwa die Einhaltung von Sicherheitsstandards prüfen. Die Anerkennungsstelle würde im Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) angesiedelt werden, das bereits heute Aufgaben in der ICT-Sicherheit wahrnehme. Auch diese Stelle würde über die Gebühren für die Personendaten finanziert.
E-ID als Teil der Schweizer E-Gov-Strategie
Das Rahmengesetz für die elektronische Identität ist Teil der E-Gov-Strategie des Bundes. Der Plan sieht vor, dass bis Ende 2019 ein rechtlicher Rahmen für staatlich anerkannte E-ID-Lösungen geschaffen sein wird. Diese müssten zudem EU-Richtlinien entsprechen.
Noch dieses Jahr sollen Design-Empfehlungen für E-ID-Systeme entwickelt werden. Nächstes Jahr will der Bund Standards festlegen, wie E-Government Schweiz auf seiner Website mitteilt.