Nach Startschwierigkeiten

Finma genehmigt Six als Zentralverwahrer für digitale Vermögenswerte

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von Nadja Baumgartner und kfi

Finma genehmigt Six Digital Exchange (SDX) als Zentralverwahrer. Die damit verbundene SDX Trading erhält die Bewilligung als Börse.

(Source: phive2015 / iStock.com)
(Source: phive2015 / iStock.com)

Six Digital Exchange (SDX) erhält die Bewilligung als Zentralvewahrer und für die Börse SDX Trading. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat diese zwei Bewilligungen zum Betrieb von Finanzmarktinfrastrukturen erteilt, die auf der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basieren. Das seien laut einer Mitteilung von Finma die ersten Genehmigungen für Infrastrukturen am Schweizer Finanzplatz, die den Handel von digitalisierten Effekten in Form von Token und deren Abwicklung ermöglicht.

Holpriger Start

Die SDX musste den Start der Börse bereits mehrmals verschieben. Eigentlich hatte sie bereits 2019 online gehen wollen, doch der Plan ist schiefgegangen: Die Bewilligungen fehlten und mehrere CEOs sind zurückgetreten. Nun ist der Meilenstein erreicht. In den kommenden Monaten und Jahren will SDX weiter in den Aufbau des digitalen finanziellen Ökosystems investieren, wie der Konzern mitteilt.

"Die Digitalisierung der Finanzmärkte schreitet weiter voran", sagt Thomas Zeeb, Global Head Exchanges und Mitglied der Konzernleitung von Six. "Auch wenn die endgültige Form des Marktes noch nicht feststeht, ist dies ein wichtiger Meilenstein, um institutionellen Anlegern eine sichere und robuste Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, die alle Kernanforderungen einer traditionellen Börse und CSD-Infrastruktur erfüllt. In dieser Hinsicht hat sich der Bewilligungsprozess für SDX, für SIX und die Branche insgesamt als eine wertvolle Erfahrung erwiesen."

Sie verfüge nun eine vollständig regulierte, integrierte Handels-, Abwicklungs- und Verwahrungsinfrastruktur auf Basis der DLT für digitale Wertpapiere.

Klassische Bewilligung

Geschäftsmodelle zum multilateralen Handel oder der Abwicklung von Effekten, die auf der DLT beruhen, können auf zwei unterschiedlichen Wegen bewilligt werden.

Einerseits im traditionellen Bewilligungskleid als Börsen oder Zentralverwahrer gemäss Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG), welches nur beaufsichtigten Finanzinstituten offen stehen soll. Andererseits kann der Handel laut Finma mit DLT-Effekten neu auch auf der Basis der DLT-Vorlage bewilligt werden. Eine Bewilligung als DLT-Handelssystem ermöglicht, eine einzige Bewilligung für Handel und Abwicklung von DLT-Effekten zu erhalten. Ausserdem ist hier möglich, die Dienstleistung auch Endkundinnen und Endkunden anbieten zu dürfen.

Die Bewilligungen der SDX erfolgten in den traditionellen Bewilligungskleidern von Börse und Zentralverwahrer.

Mehr zur Infrastruktur von digitalen Vermögenswerten erfahren Sie hier im Interview mit dem ehemaligen SDX-CEO Martin Halblaub.

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