Gesetz für elektronische Plattform zur Personenfreizügigkeit tritt in Kraft
Am 1. Januar 2024 tritt ein revidiertes Entsendegesetz in kraft. Es schafft die rechtlichen Grundlagen für eine elektronische Kommunikationsplattform. Darauf können sich die Stellen austauschen, die für den Vollzug der Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zuständig sind.
Zum neuen Jahr treten eine Teilrevision des Entsendegesetzes (EntsG) und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen in der Entsendeverordnung (EntsV) in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. November 2023 entschieden, nachdem das Parlament dem Vorhaben im Sommer 2023 seinen Segen erteilte.
Die neuen Bestimmungen schaffen die rechtlichen Grundlagen für eine Kommunikationsplattform für jene Organe, die für den Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zuständig sind, wie der Mitteilung des Bundesrates zu entnehmen ist. Sie sollen auf dieser Plattform die erforderlichen Informationen zu Kontrollen und allfälligen Sanktionen gegen fehlbare Unternehmen auf sicherem Weg elektronisch übermitteln können.
Standardisierte Schnittstellen
Die vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) betriebene Übermittlungsplattform funktioniere ähnlich wie ein Briefkasten, heisst es im Bericht zum angepassten Gesetz (hier als PDF). Dabei laden die verschiedenen Organe die Dokumente jeweils per standardisierter Schnittstelle auf die Plattform oder holen sie von dort wieder ab. Für das Schnittstellenkonzept habe man sich angesichts der technischen Vielfalt der bereits verwendeten Instrumente entschieden. "Durch die standardisierte Definition der Schnittstellen kann eine weitgehende Unabhängigkeit in einer technisch heterogenen Landschaft von bestehenden Applikationen im Vollzug des EntsG gewährleistet werden". Die Plattform wurde bereits entwickelt und auch schon im Rahmen eines Pilotprojekts getestet.
Die gesetzlichen Anpassungen braucht es, da über die Plattform auch besonders schützenswerte Daten ausgetauscht werden, wie aus dem Bericht weiter hervorgeht. Demnach ist der Bund für die Datensicherheit auf der Plattform verantwortlich. Die Plattform diene in erster Linie zur Übermittlung der Kontrollergebnisse aus dem Vollzug des EntsG zwischen den kantonalen und paritätischen Vollzugsorganen. Die Bearbeitung der Vollzugsdaten durch das Seco beschränke sich auf deren Aufbewahrung. Ausserdem werde der Bund für die Wartung der Plattform unter Umständen auf die Daten zugreifen müssen.
Das Entsendegesetz regelt "die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein Arbeitgeber mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland in die Schweiz entsendet", wie es im ersten Abschnitt heisst. Es regelt auch die Kontrolle der Arbeitgeber, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz anstellen, und die Sanktion gegen solche Arbeitgeber, wenn sie gegen Bestimmungen über den Mindestlohn verstossen.
Ebenfalls am 1. Januar 2024 tritt in der Schweiz ein neues Informationssicherheitsgesetz in Kraft. In den dazugehörenden Verordnungen überträgt der Bundesrat überraschenderweise die Verantwortung für die IT-Sicherheit der Bundesverwaltung an eine neue Fachstelle. Bislang oblag diese dem NCSC, wie Sie hier lesen können.