Marktbeherrschende Stellung

Apple verliert Rechtsstreit in Deutschland

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von Joël Orizet und dda

Der deutsche Bundesgerichtshof hat Apples marktbeherrschende Stellung bestätigt. Wettbewerbshüter können den iPhone-Konzern somit stärker kontrollieren.

(Source: Free-Photos / Pixabay.com)
(Source: Free-Photos / Pixabay.com)

Apple hat eine "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" - zu diesem Schluss kommt der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Das Gericht bestätigt somit die Einschätzung des deutschen Bundeskartellamts. Demnach unterliegt Apple der verschärften Missbrauchsaufsicht, wie die "Tagesschau" berichtet.  

Das Kartellamt kann Apple somit stärker kontrollieren und dem Unternehmen bestimmte Geschäftspraktiken untersagen, die aus Sicht der Behörde den Wettbewerb gefährden. Die Wettbewerbshüter könnten Apple beispielsweise verbieten, eigene Angebote auf seiner Webseite gegenüber denen von Wettbewerbern bei der Darstellung zu bevorzugen, oder die Nutzung eines eigenen Angebots von der Nutzung eines anderen eigenen Angebots abhängig zu machen, wie das "Handelsblatt" schreibt. 

Das Bundeskartellamt hatte Apple bereits 2023 entsprechend eingestuft. Apple wollte sich gegen diese Einstufung wehren, scheiterte nun jedoch vor dem BGH, der in letzter Instanz zuständig ist. 

 

Im Vereinigten Königreich versucht Apple ebenfalls, sich vor Gericht zu wehren - in diesem Fall geht es allerdings nicht um Marktmacht, sondern um Datenschutz: Die britische Regierung hatte einen Zugang zu iCloud-Daten über eine Hintertür gefordert. Mehr dazu lesen Sie hier.  

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