GeoHot zwingt Sony mit Vergleich in die Knie
Ein Vergleich ist als Unentschieden zu werten, könnte man meinen. Nicht so im Fall GeoHot: Der 21-jährige Playstation-Hacker aus New Jersey mag auf Papier zwar wie der Verlierer dastehen - in Wirklichkeit ist es aber Sony, das den weitaus grösseren Schaden erleidet.

Der Rechtsstreit zwischen dem Playstation-Hacker George Francis Hotz - im Web bekannt unter dem Namen GeoHot - und Sony ist beigelegt. Man habe eine aussergerichtliche Einigung erzielt, und Geohot eine Unterlassungsverfügung unterzeichnet. Im Gegenzug habe Sony die Klage offiziell fallen gelassen, so die beiden Parteien.
Sprich: Dem 21-jährigen Jungen aus New Jersey, der sich mit iPhone- und PS3-Hacks für die Umgehung von Kopierschutzverfahren einen Namen gemacht hat, wird per Verfügung untersagt, je wieder Produkte von Sony zu hacken. Bei Verstoss droht eine Strafe von 10'000 US-Dollar.
Image-Schaden nicht kalkulierbar
Sony habe stets das Ziel verfolgt, sein geistiges Eigentum und seine Kunden zu schützen, verkündet Anwalt Riley Russell im offiziellen Playstation-Blog. "Wir glauben, dies mit dem Vergleich dauerhaft erreicht zu haben", heisst es weiter. Und: "Sony ist glücklich, den Fall ad acta legen zu können."
Tatsächlich ist die erzielte Einigung aber als Rückzieher von Sony zu werten. Denn: Der Ausgang des Prozesses war ungewiss, und die Publicity für Sony alles andere als positiv. Eine unheilen Allianz aus Hackern, Tech-Blogs, Fachmedien, Bürgerrechtlern und den Web-Chaoten Anonymous machte im Fall GeoHot nämlich mächtig Stimmung gegen den japanischen Elektronikkonzern.
Hätte sich der Prozess noch über mehrere Monate hingezogen, wäre die Höhe des Image-Schadens für Sony nicht mehr kalkulierbar gewesen. Der mögliche Schadenersatz bei Gewinn des Prozesses konnte ein weiteres Vorgehen gegen GeoHotz ganz offensichtlich nicht rechtfertigen.
Das Web vergisst nie
Oft vergessen geht auch, dass die Rechtslage im Fall GeoHot alles andere als eindeutig ist: Dieser machte vor Gericht geltend, dass es ihm beim PS3-Hack um die von Sony entfernte Linux-Unterstützung ginge. Das Ziel sei nicht die Umgehung des Kopierschutzes gewesen, sondern die Möglichkeit, nicht autorisierte, aber legale Software zu nutzen. Erst gerade im Sommer 2010 hatte das US Copyright Office diese Argumentation anerkannt und in einem ähnlichen Fall iPhone-Jailbreaks als Ausnahme vom Digital Millenium Copyight Act für legal erklärt.
Liest man das Statement im offiziellen Playstation-Blog, scheint es, als ob Sony vergessen hat, wie das Internet funktioniert. Natürlich werden die Anleitungen zum Hacken der PS3 durch den Vergleich nicht von der Bildfläche verschwinden. Denn: Das Web vergisst nie.
"Ich werde weiter kämpfen"
"Mir wurde verboten, über die Sache zu sprechen", kommentiert GeoHot auf Wired.com. "Aber eines will ich sagen: Ich mag keine Zensur, und auch nicht, mich selbst zu zensieren. Ich kämpfe für die gute Sache und werde dies weiter tun - so gut wie ich kann".
Nach einem Sieg für Sony tönt dies auf jeden Fall nicht.

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