Bundesrat sieht bei E-ID keinen zusätzlichen Handlungsbedarf
Der Bundesrat hat auf die Interpellation von Marcel Dobler zur E-ID geantwortet. Die Regierung sieht im Unterschied zum ICTswitzerland-Präsidenten keinen zusätzlichen Handlungsbedarf, um die elektronische Identität im Behördenverkehr zu stärken und zum digitalen Pass zu erheben.
Im vergangenen Dezember hat Marcel Dobler eine parlamentarische Interpellation eingereicht, die vom Bundesrat eine Stärkung der E-ID im Behördenverkehr verlangte. Unter anderem forderte der Nationalrat und ICTswitzerland-Präsident, dass die E-ID dereinst als Pass gelten soll. Nun äusserte sich die Regierung zu dem Vorstoss, wie auf parlament.ch ersichtlich ist.
Der Bundesrat sei sich der Bedeutung einer elektronischen Identität für die Digitalisierung der Schweiz bewusst, heisst es in der Stellungnahme. Für den Erfolg der E-ID erachte er die Verwendung im Kontakt mit den öffentlichen Verwaltungen allerdings nicht als vorrangig, "da im Normalfall pro Jahr gleich viele Behördenkontakte erforderlich sind, wie Kontakte mit der Wirtschaft pro Tag erfolgen." Die Vorlage zum E-ID-Gesetz sei hier bereits gut aufgestellt.
Auf die einzelnen Forderungen der Interpellation antwortete der Bundesrat:
Der Vernehmlassungsentwurf des E-ID-Gesetzes sehe schon vor, dass Behörden, welche Bundesrecht vollziehen und eine elektronische Identifizierung verlangen, jede staatlich anerkannte E-ID akzeptieren müssten. Ein zusätzlicher Zwang für die Behörden der Kantone und Gemeinden bedinge eine Verfassungsänderung.
Durch die mit dem Gesetz vorgesehene Schaffung von rechtlichen und technischen Vorgaben für staatlich anerkannte E-ID würden die bisherigen Silolösungen durchbrochen und Interoperabilität geschaffen. Dies schaffe Anreize zur Nutzung der elektronischen Identität und senke die Kosten für die Integration bei Bund, Kantonen und Gemeinden. Ausserdem sei die E-ID ein Beitrag zur Erreichung der Ziele von E-Government Schweiz sowie der Strategie des Bundesrates für eine digitale Schweiz.
Es sei Aufgabe der zuständigen Ämter und Fachstellen, den gesetzgeberischen Handlungsbedarf für die Digitalisierung ihrer Dienste zu prüfen und die Akzeptanz der E-ID zu regeln.
Die E-ID sei dafür gedacht, sich in der elektronischen Welt identifizieren und authentifizieren zu können. Sie auf eine Stufe mit Pass oder Identitätskarte zu stellen, sei nicht vorgesehen.