Marcel Dobler lanciert Onlinetool für E-Vorsorgeauftrag
Wer seinen persönlichen Vorsorgeauftrag erstellen will, kann das jetzt mit einem neuen Onlinetool erledigen. Zusätzlich steht eine Patientenverfügung bereit. Damit die Dokumente rechtlich bindend sind, ist aber einiges zu beachten.
Niemand macht sich gerne Gedanken darüber, was im Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit passiert. Wer dennoch frühzeitig bestimmen will, wer sich in diesem Fall um die eigene Pflege, Finanzen oder Rechtsgeschäfte kümmern soll, kann dies in einem Vorsorgeauftrag festhalten. Auf der Website e-vorsorgeauftrag.ch lässt sich ein solcher Auftrag online erstellen.
Zum Erstellen klickt sich der Nutzer durch einen Assistenten mit 17 Schritten. Erfasst werden nebst seinen eigenen Informationen auch Daten zur der Person, die man mit der Vorsorge beauftragt, sowie Angaben zum Umfang der gewünschten Vorsorge. Die Erstellung eines Vorsorgeauftrages sei üblicherweise sehr aufwändig und mit Kosten verbunden, schreibt Marcel Dobler, der die Website verantwortet. Mit dem Onlineool, welches in der ganzen Schweiz zur Verfügung steht, liesse sich ein Vorsorgeauftrag vergleichsweise einfach und kostenlos konfigurieren. Die Website garantiert, die im Assistenten eingegebenen Daten nicht zu speichern.
Ausser dem Vorsorgeauftrag erstellt die Website auch persönliche Patientenverfügungen. Für diese Funktion hat Marcel Dobler mit dem Schweizer Ärzteverband FMH sowie der Akademie der Medizinischen Wissenschaften zusammengearbeitet. Die Website empfiehlt, die Patientenverfügung auszudrucken, zu unterschreiben und gegebenenfalls bei Hausarzt und Vertrauenspersonen zu hinterlegen. Auch die Stiftung Pro Senectute bietet eine elektronische Patientenverfügung an. Mehr zu ihrem Projekt lesen Sie hier.
Damit der Vorsorgeauftrag rechtlich bindend wird, reicht einfaches Ausdrucken hingegen nicht: Der Nutzer muss das von der Website generierte Dokument entweder vollständig von Hand abschreiben und unterzeichnen, oder den ausgedruckten Auftrag notariell beglaubigen lassen. Sowohl bei Vorsorgeauftrag wie Patientenverfügung liegt es am Schluss am Verfasser, die Dokumente an einem Ort zu hinterlegen, wo man sie bei Bedarf leicht finden kann.