2016 – "Antifragmentierungsvereinbarung"
Es herrscht Aufbruchstimmung in Zug: Die Stadt mausert sich 2016 zum Bitcoin-Pionier und zur Brutstätte für Blockchain-Start-ups. In Brüssel legt sich indes ein bürokratisches Monster auf die Lauer. Google "macht" jetzt Smartphones und Apple übt sich im Verzicht.
"Wussten Sie, dass sich Zug als Krypto-Valley etablieren will?" Mit diesem Einstieg eröffnet ein Netzwoche-Redaktor im Dezember seinen Rückblick aufs IT-Jahr 2016. Tatsächlich verkündet die Stadt Zug bereits im Juli, dass sie Schaltergebühren bis 200 Franken fortan in Form von Bitcoins entgegennehme. Fintech-Freunde frohlocken, die SVP bringt’s auf die Palme. In einer Interpellation stellt die SVP-Fraktion dem Zuger Stadtrat die Frage, was denn die gesetzliche Grundlage dafür sei, "sogenannte Bitcoins als Zahlungsmittel einzuführen". Und ob die Stadtverwaltung andere nichtstaatliche Währungen wie WIR ebenfalls okay findet.
Eines vorweg, antwortet der Stadtrat: Man verstehe Bitcoins nicht als ordentliche Zahlungsmittel, sondern "lediglich - und dies in sehr beschränktem Rahmen" - als zusätzliche, virtuelle Zahlungsmöglichkeit. Im Klartext heisst das: Bitcoins sind als Fremdwährung zugelassen. Und Verluste sind kaum zu befürchten, denn das Währungsrisiko trägt der Bezahler. "Der Stadtrat beabsichtigt nicht, sich auf Spekulationen einzulassen. Dies, obwohl solche im derzeitigen Umfeld äusserst attraktiv wären."
Ach ja, und: "Nein, WIR werden von der Stadt Zug nicht akzeptiert." Die Komplementärwährung, die während der Wirtschaftskrise der 1930er-Jahre von der gleichnamigen Basler Genossenschaftsbank ins Leben gerufen wurde, versprüht für die Zuger Behörden dann wohl doch zu stark den Stallgeruch vom "Büezer". Nicht so der Bitcoin. Er "riecht" nach Blockchain, zieht Fintech-Firmen an und sorgt dafür, dass sich Zug als Crypto Valley einen Namen macht - jenseits von Zuger Kirschtorte und Steuerparadies.
In Brüssel braut sich etwas zusammen
Ein Gespenst geht um in der Schweiz - das Gespenst der europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Im September sorgt das bürokratische Ungetüm für Ungemach. An einer Veranstaltung von Veritas und Infoniqa in Zürich warnen Branchenexperten: Kaum ein Unternehmen werde in der Lage sein, nicht gegen die Verordnung zu verstossen.
Derweil in Brüssel: Die EU-Kommission poltert. Sie wirft Google einmal mehr Marktmissbrauch vor. Google schränke Handyhersteller bei der Nutzung von Android ein, lautet der Vorwurf. Wer auf seinen Android-Smartphones oder -Tablets Google-Dienste einbinden will, muss ein ganzes Paket von elf Apps vorinstallieren - Löschen ist nicht möglich. Und wer Geräte mit Google-Diensten verkauft, darf nicht gleichzeitig auch Geräte mit abgewandelten Android-Versionen verkaufen. Das sei allerdings kein Verbot, kontert Google. Der Tech-Gigant nennt die Regelung eine "Antifragmentierungsvereinbarung", die notabene freiwillig sei.
Erst wegnehmen, dann mitschicken
Google kann übrigens auch Geräte, wie sich im Herbst 2016 zeigt. Die ersten Pixel-Smartphones erscheinen. Der Suchmaschinist bewirbt die Handys mit dem Claim "Made by Google" - obwohl es eigentlich der taiwanesische Hersteller HTC ist, der die Dinger produziert. Der Widerspruch scheint Google dann doch etwas unangenehm zu sein. Aber das Problem ist schnell vom Tisch: Kein Jahr später kauft Google die Smartphone-Sparte von HTC.
Auch Apple zeigt im Herbst ein neues Handy: das
iPhone 7, jetzt neu ohne Klinkenbuchse. Vorbei die Zeiten, in denen man ein aktuelles iPhone noch direkt mit einem Kopfhörer, mit einem Mischpult oder mit einer Stereoanlage verbinden konnte. Aber es gibt Trost. Zumindest für den Anfang liefert Apple seine neuen iPhones noch inklusive 3,5-Klinke-auf-Lightning-Adapter aus. Was für eine Zeit…
Hier können Sie mehr über den Rückblick 2015 lesen.