Bund weitet den Nutzerkreis der EasyGov-Plattform aus
Auf der Bundesplattform EasyGov.swiss können neu auch Stiftungen, Vereine und Genossenschaften Anträge einreichen. Zudem ermöglicht das Portal nun den strukturierten Datenaustausch mit Betreibungsämtern.
Der Bund hat den Onlineschalter EasyGov.swiss aktualisiert. Die neue Version wurde am 9. Dezember aufgeschaltet, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) mitteilt.
Erweitert wurde die Möglichkeit, Begehren an die Betreibungsämter einzureichen. Bislang konnten dies Unternehmen und Privatpersonen tun. Mit der neuen Version können weitere Unternehmensformen wie beispielsweise Stiftungen, Vereine und Genossenschaften via EasyGov Betreibungsbegehren anstossen und Betreibungsauskünfte einholen.
Keine Papierformulare mehr
Mit dem neuen EasyGov-Release stehe den Nutzern zudem der strukturierte elektronische Datenaustausch mit den Betreibungsämtern zur Verfügung, schreibt das Seco weiter. Anträge sollen mit dem neuen Update medienbruchfrei eingereicht und Dokumente der Betreibungs- und Konkursämter auf der Onlineplattform angezeigt werden können.
Registrierten Nutzern sollen mit dem neuen Update künftig Papierformulare erspart bleiben. Dazu müssten sie lediglich eine entsprechende Einverständniserklärung unterzeichnen, schreibt die Behörde.
Gemäss Seco stehen mit dem aktuellen Release diese Leistungen allen Rechtsformen zur Verfügung:
Betreibungsbegehren stellen
Betreibungsauskunftsbegehren stellen
Lohnmeldung an die Suva
Anmeldung und Adressänderung von Marken beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE)
Der Onlineschalter EasyGov.swiss wurde am 6. November 2017 aufgeschaltet. Er soll eine elektronische Abwicklung von Transaktionen zwischen Unternehmen und Behörden ermöglichen, mit dem Ziel, Zeit, Geld und Ressourcen einzusparen.
Unlängst vergab das Seco den Support-Auftrag für die Plattform neu – und zwar freihändig. Für das entsprechende Los der Ausschreibung seien keine Angebote eingegangen, sagte die Behörde gegenüber der Netzwoche.