Aargauer Arztpraxen führen elektronisches Patientendossier ein
Der Aargauische Ärzteverband ist der Stammgemeinschaft eHealth Aargau beigetreten. Mit der ambulanten Ärzteschaft ist damit eine weitere wichtige Berufsgruppe an Bord, die sich dem elektronischen Patientendossier verpflichtet.
Die Stammgemeinschaft eHealth Aargau (SteHAG) hat mit den Mitgliedern des Aargauischen Ärzteverbandes neue Anwender des elektronischen Patientendossiers (EPD) gewonnen. Der Beitritt in die SteHAG soll den administrativen Aufwand und kann die Effizienz steigern, heisst es in einer Mitteilung.
Damit das EPD funktioniere, sollten möglichst viele Mitglieder und Praxen mitmachen. Ziel sei es vorerst nur, einen vereinfachten Zugang zum EPD zu gewähren, so der AAV. Mit dem Beitritt können die Mitglieder des Aargauischen Ärzteverbandes (AAV) erste Erfahrungen mit dem elektronischen Patienten Dossier (EPD) sammeln. Doch der Bundesrat will ambulante Fachpersonen noch dieses Jahr verpflichten, sich zu beteiligen. Wie er das plant können Sie hier nachlesen.
Schon seit Mai 2021 können Aargauer und Aargauerinnen ein elektronisches Patientendossier eröffnen. Das EPD ermöglicht den Patienten jeder Zeit von zu Hause aus auf ihre Daten und Gesundheitsdokumente zuzugreifen. Dies vereinfache die Kommunikation zwischen den Arztpraxen und den Patienten. Noch sind ambulante Leistungserbringer nicht verpflichtet mitzumachen.