PRISM

Google und Microsoft verklagen die US-Regierung

Uhr | Aktualisiert
von Marion Ronca

Google und Microsoft haben im Juni eine Klage gegen die US-Regierung eingereicht. Sie fordern darin das Recht ein, die Öffentlichkeit über die von der US-Regierung gemachten Spionage-Anfragen informieren zu dürfen.

IBM und Lenovo haben eine definitive Übereinkunft getroffen. Das US-Finanzministerium muss aber noch sein OK geben. (Quelle: sxc.hu)
IBM und Lenovo haben eine definitive Übereinkunft getroffen. Das US-Finanzministerium muss aber noch sein OK geben. (Quelle: sxc.hu)

Google und Microsoft haben oft nicht dieselbe Wellenlänge. In der Spionageaffäre rund um PRISM machen sie nun aber gemeinsame Sache. Laut einem Blog-Beitrag von Microsofts Chef-Anwalt Brad Smith haben beide Unternehmen im Juni eine Klage gegen die US-Regierung eingereicht. Mit dieser fordern sie das Recht ein, die Öffentlichkeit über die genaue Zahl der auf der Grundlage des Foreign Intelligence Surveillance Act gemachten Anfragen informieren zu dürfen.

Wie Smith in seinem Blog-Beitrag ausführt, haben Microsoft und Google bereits sechs Mal einem Aufschub der Deadline für eine Stellungnahme zur Anklage beigestimmt. "Wir hofften, dass diese Gespräche zu einem gegenseitigen Einvernehmen führen würden, das für alle akzeptabel gewesen wäre. Obschon wir die Ehrlichkeit und die Bemühungen der Rechtsanwälte der Regierung schätzen, sind wir darüber enttäuscht, dass die Verhandlungen nun gescheitert sind."

Die von der Regierung angekündigte Publikation der Gesamtzahl der getätigten Anfragen befriedigt Google und Microsoft gemäss Smith nicht. Die beiden Technologiekonzerne seien überzeugt, dass es ebenso wichtig sei, die genaue Zahl der Anfragen für Inhalte wie E-Mails zu veröffentlichen. Diese Inhaltsanfragen sollten gemäss Microsoft und Google von der Gesamtzahl der Anfragen unterschieden werden. Solange die konkreten Inhaltsanfragen nicht veröffentlicht würden, wäre die Diskussion über die Praktiken der Regierung und der Service Provider unvollständig, so Smith.