Post kann E-Voting für 50 Prozent der Stimmbürger anbieten
Bisher durften mit der E-Voting-Lösung der Post nur 30 Prozent der Stimmbürger elektronisch abstimmen. Die Bundeskanzlei hob die Grenze nun auf 50 Prozent an. In einem Jahr sollen es 100 Prozent werden.
Die Post hat eine neue Zertifizierung für ihre E-Voting-Lösung erhalten. Gemäss der bisherigen Zertifizierung durften nur 30 Prozent der Stimmbürger elektronisch abstimmen. Nun erteilte die Bundeskanzlei die Genehmigung, dass bis zu 50 Prozent der Bürger über die E-Voting-Lösung der Post ihre Stimme abgeben können. Gemäss einer Mitteilung der Post, musste die Lösung dazu einen externen Zertifizierungsprozess durchlaufen. Dieser konzentrierte sich vor allem auf den Aspekt der Sicherheit.
Bis 2018 will die Post die Lösung so weiterentwickeln, dass sie die "Anforderungen der Grundbewilligung für 100 Prozent der Stimmberechtigten" erfüllt, wie es weiter heisst. Damit entspreche die Post dem Willen des Bundesrates, dass das E-Voting bis 2019 zur dritten Säule neben der Briefwahl und der persönlichen Stimmabgabe werden soll.
Zudem gab die Post bekannt, dass sich der Kanton Thurgau für die E-Voting-Lösung der Post entschieden hat. Der Thurgau nutzt damit als vierter Kanton neben Neuenburg, Freiburg und Basel-Stadt, die Lösung der Post.