Keine Gegenstimme im Rat

Ständerat will mehr Informationssicherheit beim Bund

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Der Ständerat hat dem Bundesgesetz über die Informationssicherheit beim Bund seine Zustimmung erteilt. Die kleine Kammer war sich über die Notwendigkeit der Vorlage weitgehend einig. Kritiker monieren ein Mehr an Bürokratie sowie die Verwendung der AHV-Nummer als ID.

(Source: Parlamentsdienste)
(Source: Parlamentsdienste)

Mit 39 zu 0 Stimmen hat der Ständerat am Montag die Vorlage zum neuen Bundesgesetz über die Informationssicherheit beim Bund (Download als PDF) gutgeheissen. Wie die Parlamentsdienste unter mitteilen, soll mit dem Gesetz die Sicherheit von Informationen in der Bundesverwaltung verbessert werden.

Die Vorlage des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) stiess auf viel Zustimmung, wie es in der Mitteilung heisst. Laut Isidor Baumann (CVP/UR), dem Sprecher der vorberatenden Kommission, werde damit die rechtlichen Grundlagen für ein einheitliches Sicherheitsniveau bei den Bundesbehörden geschaffen. Auch VBS-Chef Guy Parmelin betonte die Wichtigkeit des Gesetzes. Es schaffe einen "Mindeststandard" und rüste die Schweiz für Bedrohungen aus dem Cyberspace. Alle Angriffe liessen sich aber auch so nicht vehindern, sagte er.

Kritik an Bürokratie und Identifikation per AHV-Nummer

Thomas Minder, parteiloser Ständerat aus Schaffhausen, äusserte sich skeptisch über das neue Gesetz. Es stelle eine "grosse Bürokratieübung" dar, deren angestrebte Wirkung keineswegs sicher sei. Schwachpunkt sei weniger die Rechtslage als vielmehr der Mensch, sagte Minder laut Mitteilung. Das werde sich auch mit einem neuen Gesetz nicht ändern.

Das Gesetz sieht laut Mitteilung auch den Einsatz der AHV-Nummer als Personenidentifikator vor. Bundesrat und Parlament seien sich einig, dass diese der beste Weg sei. Die kantonalen Datenschutzbeauftragten warnen vor dem Gebrauch der AHV-Nummer in Sicherheits-Fragen, wie es in der Mitteilung weiter heisst.

Mit AHV-Nummern liessen sich Personendaten aus verschiedenen Datenbanken leicht verknüpfen. Dies stelle ein Sicherheitsrisiko dar, argumentieren die Datenschützer der Kantone.

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