ICTswitzerland warnt vor Benachteiligung der Softwareindustrie
Die Steuervorlage 17 des Bundesrats benachteiligt laut ICTswitzerland Softwareunternehmen. Die Forschungsarbeit soll auch durch Patentboxen steuerlich begünstigt werden.
In einer Stellungnahme hat sich der Dachverband ICTswitzerland zur Steuervorlage 17 des Bundesrats geäussert (PDF). Die Vernehmlassung endete am Mittwoch, dem 6. Dezember. ICTswitzerland spricht sich in einer Mitteilung zunächst für die Revision des Unternehmenssteuerrechts aus, mit dem die Schweiz den internationalen Standard gerecht werden soll.
Bei der Ausgestaltung der sogenannten Patentboxen sieht ICTswitzerland jedoch ein Problem. In Patentboxen können Unternehmen ihre Forschungspatente verschieben. Die Gewinne von Produkten dieser Forschungsarbeit unterliegen dann einer geringeren Steuerlast. Die Steuervorlage 17 sieht Patentboxen für Forschung zwar vor, jedoch wird urheberrechtlich geschützte Software explizit ausgenommen, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Der Bund begründet die Ausnahme mit "fehlenden Registern für urheberrechtlich geschützte Software und mangelndem Fachwissen bei den Steuerbehörden", schreibt ICTswitzerland. Eine materiell, rechtliche Begründung legte der Bund laut ICTswitzerland nicht vor. Der Verband sieht daher eine Benachteiligung der Softwareindustrie, gegenüber anderen forschenden Branchen.
ICTswitzerland fordert den Bund daher auf, auch urheberrechtlich geschützte Softwares in die Patentboxen aufzunehmen. Dies entspreche dem internationalen Standard. "Die Digitalisierung wird immer stärker zur treibenden Kraft für Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft. Die Softwareindustrie ist ein wesentlicher Akteur für eine erfolgreiche digitale Transformation in der Schweiz. Deshalb ist es entscheidend, dass wir in der Schweiz gute Rahmenbedingungen für diese innovative und forschungsintensive ICT-Branche schaffen – gerade auch in der Steuerpolitik", lässt sich ICTswitzerland Vize-Präsident und Nationalrat Franz Grüter in der Mitteilung zitieren.
Die vollständige Stellungnahme hat ICTswitzerland auf seiner Website veröffentlicht (PDF).