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Update: Bundesverwaltungsgericht lehnt Beschwerde gegen Kabelaufklärung ab

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Das Bundesverwaltungsgericht hat das Recht auf Beschwerde bei der Kabelaufklärung abgewiesen. Die Digitalen Gesellschaft will den Fall weiterziehen ans Bundesgericht.

(Source: Gina Sanders / Fotolia.com)
(Source: Gina Sanders / Fotolia.com)

Das Bundesverwaltungsgericht hat gegen die strategische Klage der Digitalen Gesellschaft zum Verzicht der Kabelaufklärung entschieden. Wie die Organisation mitteilt, lehnte das Bundesgericht das Recht auf Beschwerde ab. Es begründet den Entscheid mit Verweis auf das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht, mit dem es bereits möglich sei, die Verletzung von Grundrechten durch den Geheimdienst zu rügen und damit eine "rechtmässige" Überwachung gerichtlich durzusetzen. Die Digitale Gesellschaft argumentiert hingegen, dass die Massenüberwachung bereits beim automatisierten Scannen der Datenströme beginne.

Nun wolle die Digitale Gesellschaft das Urteil an das Schweizerische Bundesgericht weiterziehen.

Mit der Kabelaufklärung überwacht der schweizerische Geheimdienst den Datenverkehr ins Ausland. Da die meiste Internetkommunikation der Schweizer Bevölkerung über ausländische Server und Netzwerke führt, sind alle von dieser Massenüberwachung betroffen, wie die Digitale Gesellschaft schreibt. Damit verletze der Nachrichtendienst das Grundrecht auf Schutz der Privatsphähre, höhle Berufsgeheimnisse aus und untergrabe den Quellenschutz sowie das Redaktionsgeheimnis.

Originalmeldung vom 31. Oktober 2017: Beschwerde gegen Kabelaufklärung kommt vor Gericht

Ende August hatte die Digitale Gesellschaft Beschwerde beim Schweizerischen Nachrichtendienst (NDB) gegen die sogenannte Kabelaufklärung eingelegt. Nun hat die Digitale Gesellschaft angekündigt, dass sie die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht weiterleitet.

Der Grund: Der NDB wolle nicht auf das Gesuch eintreten. "Die Umsetzung dieses durch das Parlament verabschiedeten und vom Schweizer Volk im Referendum angenommenen Gesetzes verletzt offensichtlich keine durch die Verfassung und die Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Grundrechte", schreibt der NDB in einem Brief an die Digitale Gesellschaft.

Entsetzen bei der Digitalen Gesellschaft

Martin Steiger, Sprecher der Digitalen Gesellschaft, ist empört über das Schreiben der NDB. Die gemeinnützige Organisation setzt sich nach eigenen Angaben für Grund-, Menschen- und Konsumentenrechte im Internet ein. "Der Brief zeigt eine erschreckende Arroganz seitens des Geheimdienstes", sagt Steiger im Gespräch mit der Redaktion. "Der NDB glaubt, eigenmächtig über Grundrechte entscheiden zu können." Nur weil das Volk ein Gesetz angenommen habe, heisse das nicht, dass die Kabelaufklärung menschenrechtskonform sei.

Wie lange dauert es, bis das Bundesverwaltungsgericht reagiert? Das könne man nicht zuverlässig abschätzen, sagt Steiger. Das Verfahren stehe noch ganz am Anfang. Es könne Jahre dauern, bis es rechtskräftig abgeschlossen sei.

Die Kabelaufklärung ist Teil des Nachrichtendienstgesetzes (NDG), das am 1. September in Kraft trat. Das Gesetz verpflichtet Schweizer Telkos, ihre Datenströme dem Nachrichtendienst auf Anfrage zugänglich zu machen. So soll die Gefahr von Cyber-Spionage und Hackerangriffen durch fremde Staaten vermindert werden. Die Digitale Gesellschaft hingegen argumentiert, dass das Gesetz zu Massenüberwachung und Datenhandel führen könnte.

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