Dies sind die Gewinner der Big Brother Awards
Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Zürich, das Bundesamt für Gesundheit und Postfinance sind die Gewinner der Big Brother Awards Schweiz, die erstmals seit 10 Jahren wieder verliehen wurden. Die Organisatoren wollen die Preise als Gesprächseinladung verstanden wissen. Mit den Preisen verknüpfen sie die Forderung nach verschärften Datenschutzgesetzen.

Die Big Brother Awards sind zurück in der Schweiz. Nach einer zehnjährigen Pause wurden sie gestern wieder verliehen. Die diesjährigen Preisträger sind:
Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Zürich in der Kategorie "Staat": Dieses Gericht bewillige etwa den Einsatz von Staatstrojanern, IMSI-Catchern oder Man-In-the-Middle-Attacken zur Server-Überwachung. Gleichzeitig sei es intransparent im Bezug auf Anzahl, Art und Umfang der bewilligten Anträge.
Das Bundesamt für Gesundheit in der Kategorie "Public-Private-Partnership": Das geplante elektronische Patientendossier werde zentralisiert geplant und schaffe gefährliche Angriffspunkte. Auch werde zwar der Datenschutz, aber nicht die griffige und durchgängige Verschlüsselung im Gesetz gefordert.
Postfinance in der Kategorie "Publikum": Das Finanzinstitut erstellt von Nutzern der Telefon-Hotline automatisch Stimmabdrücke, mit denen es seine Kunden identifiziert. Um Zustimmung werden einzig Anrufer aus dem Ausland gebeten. Schweizer Kunden müssen sich um Opt-Out bemühen.
Diskussion und Forderungen
Die Jury der Big Brother Awards setzt sich Zusammen aus Vertretern des Chaos Computer Clubs, dem Verein Digitale Gesellschaft, der p≡p Stiftung sowie der Stiftung für Konsumentenschutz. Die Organisatoren schreiben, man wolle mit der Preisverleihung die schlimmsten Datenkraken aus Privatwirtschaft und Politik ans Licht der Öffentlichkeit holen. Aber es gehe nicht nur um das Aufzeigen einzelner Fälle: Die Big Brother Awards
seien als "Angebot zum Gespräch" zu verstehen, und man erhoffe sich insbesondere die Aufmerksamkeit des Gesetzgebers.
An die Empfänger der Schmähpreise stellen die Organisatoren entsprechende Forderungen: So sollen Dezentralisierung und griffige Verschlüsselung des elektronischen Patientendossiers gesetzlich verordnet werden. Biometrische Daten wie der Stimmabdruck gelten in der Schweiz derzeit nicht als besonders schützenswert – dies müsse sich aber ändern. Das Zürcher Zwangsmassnahmengericht verstosse jetzt schon gegen geltendes Recht, und es läge in ihrer Macht, für mehr Transparenz zu sorgen.

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