Botschaft verabschiedet

Bundesrat schafft gesetzliche Grundlage für wirkungsvolle digitale Transformation

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von René Jaun und pwo

Mit einem neuen Bundesgesetz will der Bundesrat die Rechtsgrundlagen für eine wirkungsvolle digitale Transformation schaffen. Zudem regelt das Gesetz die Zusammenarbeit zwischen Behörden verschiedener Gemeinwesen und Dritten auf dem Gebiet des E-Governments.

(Source: Gina Sanders / Fotolia.com)
(Source: Gina Sanders / Fotolia.com)

Der Bundesrat will die elektronische Abwicklung der Geschäftsprozesse des Bundes fördern. Dazu hat er nun die Botschaft für ein neues Bundesgesetz verabschiedet. Das Gesetz mit dem Namen "Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG)" schaffe die Rechtsgrundlagen für eine wirkungsvolle digitale Transformation in der Bundesverwaltung sowie für die Zusammenarbeit zwischen Behörden verschiedener Gemeinwesen und Dritten auf dem Gebiet des E-Governments, heisst es in der Mitteilung des Bundesrates.

Im Gesetz legt der Bund im Wesentlichen die Rahmenbedingungen für die Verbreitung des Einsatzes von E-Government auf Bundesebene, für die Zusammenarbeitsformen des Bundes mit anderen Gemeinwesen und Organisationen im Bereich E-Government sowie für die elektronischen Behördenleistungen des Bundes fest.

Bereitstellung von IKT-Mitteln

Im Bereich dieser elektronischen Behördenleistungen enthält das Gesetz Grundlagen für die gebührenfreie Lizenzweitergabe von Software (Open Source Software), für die Veröffentlichung von Daten der Verwaltung zur freien Nutzung (Open Government Data), für die Bereitstellung und Nutzung von IKT-Mitteln von Bundesbehörden als auch für die Festlegung von Standards durch den Bund.

Des Weiteren sieht die Vorlage vor, dass Aufgaben im Bereich der administrativen Hilfstätigkeiten an Organisationen übertragen werden können. Ebenfalls geregelt wird der Grundsatz des automatisierten elektronischen Datenaustauschs mittels Schnittstellen sowie der Betrieb einer Interoperabilitätsplattform. Zur Förderung der digitalen Transformation der Bundesverwaltung wird ferner eine Grundlage für die Durchführung von Pilotversuchen geschaffen. Schliesslich definiert das Gesetz eine Anschubfinanzierung zur Förderung dringend erforderlicher digitaler Infrastrukturen und Basisdienste für die Jahre 2024–2027.

"Zu wenig Mut"

Im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung hatte der Verband Digitalswitzerland die Vorlage zwar grundsätzlich begrüsst, sie aber auch als "zu wenig mutig" kritisiert, wie Sie hier lesen können.

Der Bundesrat teilt nun mit, er habe die Vorlage aufgrund der Vernehmlassungen in inhaltlicher Hinsicht präzisiert. Er verzichtete insbesondere darauf, dass der Bund die Kantone und ihre externen Verwaltungsträger, die mit dem Vollzug von Bundesrecht betraut sind, zur Verwendung bestimmter IKT-Mittel und Standards verpflichten kann. Das Parlament werde sich erstmals in der 2. Jahreshälfte mit der Vorlage befassen.

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