UVEK plant neue Datenplattform für Stromsektor
Um einen sicheren und effizienten Energiedatenaustausch zu ermöglichen, soll eine neue Datenplattform für den Stromsektor eingerichtet werden. Das UVEK startet nun die Bewerbungsphase. Interessenten können Gesuche zur Konstituierung der Plattform bis zum 30. September 2025 beim UVEK einreichen.

Nach der Annahme des Bundesgesetzes über Stromversorgung mit erneuerbaren Energien am 9. Juni 2024 nimmt sich das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) den nächsten Punkt auf der Tagesordnung vor: das Einrichten einer nationalen Datenplattform. Die neue Plattform soll einen risikofreien und effizienten Datenaustausch im Stromsektor sicherstellen und für Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Bilanzgruppen und die nationale Netzgesellschaft zugleich zugänglich sein.
Auch Endverbraucherinnen und Endverbraucher sollen von der Datenplattform profitieren. Der einheitliche Energiedatenzugang soll digitale Dienstleistungen wie etwa die Reduktion des Energieverbrauchs leichter verfügbar machen. Der Zugang zur Plattform werde auch den nationalen Behörden gestattet, sofern dies für ihre Aufgaben notwendig ist.
Das Stromversorgungsgesetz liefert die gesetzlichen Grundlagen für die neue Plattform. Den konkreten Aufbau der Datenplattform, die Aufgaben und Organisation des Datenplattformbetreibers sowie die Rahmenbedingungen für die Finanzierung und Kostendeckung des Projekts regelt die Stromversorgungsverordnung.
Einreichung von Gesuchen zur Konstituierung der Datenplattform
Auf der Website des Bundesamts für Energie (BFE) sind alle weiteren Informationen zur Einreichung von Gesuchen und zusätzliche Vorgaben für das Verfahren um Genehmigung der Statuten zu finden. Potenziellen Auftragnehmern wird ans Herz gelegt, dem BFE ihr Interesse bis Mitte März 2025 zu bekunden, um weiterführende Unterlagen zu betrieblichen und technischen Anforderungen zu erhalten.
Das definitive Gesuch müssen Interessierte bis zum 30. September 2025 einreichen. Bei mehreren Gesuchen entscheidet das UVEK mit Rücksicht auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, die Zweckerfüllung und das technische Konzept. Für eine schnellstmögliche Aufnahme des Betriebs soll die Errichtung der Datenplattform unmittelbar nach der Genehmigung der Statuten starten.
In der "Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Mobilfunk" beantwortete der Bundesrat, wie Schweizer Mobilfunkanbieter im Falle einer Strommangellage vorgehen sollten. Mehr darüber erfahren Sie hier.

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