Moneyhouse.ch: Itonex und EDÖB beenden monatelangen Streit
Itonex, das Unternehmen hinter Moneyhouse.ch, und der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) haben ihren Streit nach Monaten beigelegt. In einer Medienmitteilung ist von einer "gütlichen Einigung" die Rede.
Wie muss Moneyhouse.ch mit gesperrten Adressen umgehen? Um diese Frage haben sich Betreiber Itonex und der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) heftig gestritten. Nun sei eine Lösung gefunden worden, verkünden die beiden Parteien.
Online, offline, online
Im Sommer 2012 musste Moneyhouse seine Personensuche aufgrund einer superprovisorischen Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts für zwei Wochen vom Netz nehmen. Itonex dürfe die Adressen von Privatpersonen wieder online stellen, urteilte das Gericht damals - auch ohne Einwilligung der betroffenen Personen. Es genüge, Löschungsbegehren gleichentags zu behandeln, so das Bundesverwaltungsgericht.
Der EDÖB Hanspeter Thür hatte damals per 23. Juli eine Entfernung der Suche erzwungen. Dies mit der Begründung, dass Moneyhouse.ch unentgeltlich und ohne Erlaubnis der Betroffenen Privatadressen veröffentlicht und Löschanträge nicht zufriedenstellend behandelt habe.
Löschung auf Anfrage
Seither verhandelten der EDÖB und Itonex über eine Lösung. Itonex sei nun bereit, sein Angebot auf Moneyhouse.ch einzuschränken. Das Unternehmen werde Adressen bei Beschwerden zukünftig noch am gleichen Tag entfernen, heisst es in der Medienmitteilung.