Geltende Gesetze reichen aus

Bundesrat sieht keinen Bedarf für Cybermobbing-Gesetz

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von René Jaun und cka

Laut dem Bundesrat schützt das Schweizer Strafrecht ausreichend gegen Cybermobbing. Die Anonymität im digitalen Raum erschwert jedoch die Rechtsdurchsetzung. Prüfen lässt der Bundesrat noch das Thema der Rechtsdurchsetzung bei Hassreden im Internet.

Der Bundesrat in 2022. (Source: zVg)
Der Bundesrat in 2022. (Source: zVg)

Das Schweizer Strafgesetz soll keinen Artikel gegen Mobbing im Internet erhalten. Dieser Meinung ist der Bundesrat, der sich in einem Bericht mit der Thematik des Cybermobbings auseinandersetzte. Darin kommt er zum Schluss, dass die geltenden gesetzlichen Grundlagen ausreichend sind, um Mobbing angemessen zu bestrafen. Dies gelte sowohl für Mobbinghandlungen im Internet als auch für solche, die in der physischen Welt stattfinden, heisst es in der Mitteilung.

Demnach bleibe gemäss geltendem Recht einzig "die Verbreitung peinlicher oder freizügiger Bild- und Videoaufnahmen ohne Einwilligung der darauf sichtbaren Person" straflos; und dies auch nur, sofern diese nicht als pornographisch oder ehrenrührig gewertet werden können. Schikaniere ein Täter sein Opfer jedoch wiederholt mit solchen Handlungen, so könne dies gemäss geltender Rechtsprechung trotzdem bestraft werden.

Datenschutzgesetz sorgt für bessere Ansprechstellen

Der Bundesrat räumt jedoch ein, dass die Rechtsdurchsetzung bei im Internet begangenen Delikten oft "schwierig oder sogar unmöglich" sei. Dies liege jedoch nicht an fehlenden Gesetzen, sondern daran, dass Täter im virtuellen Raum meistens anonym handeln, was die Strafverfolgung erschwere. Dieses Problem würde aber ein spezifischer Cybermobbing-Artikel im Strafrecht nicht lösen.

In der Mitteilung verweist der Bundesrat auf das neue Datenschutzgesetz, welches im September 2023 in Kraft treten wird. Dieses schreibt vor, dass private Datenbearbeiter mit Sitz im Ausland eine Vertretung in der Schweiz bezeichnen müssen, wenn sie Daten von Personen in der Schweiz bearbeiten. An diese Vertretung sollen sich Personen wenden können, die sich durch Inhalte auf der Plattform in ihrer Persönlichkeit verletzt fühlen.

Im Rahmen eines weiteren Berichts will sich der Bundesrat mit dem Thema der Rechtsdurchsetzung bei Hassreden im Internet auseinandersetzen. Er verweist zudem auf einen Auftrag ans Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), bis Ende 2022 in einem Aussprachepapier aufzuzeigen, ob und wie Kommunikationsplattformen reguliert werden können. Diesbezüglich ist die Europäische Union weiter. Deren Mitgliedstaaten stimmten Anfang Oktober dem Digital Services Act zu, welcher strengere Regeln für Internetplattformen und die Unternehmen dahinter definiert. Mehr dazu erfahren Sie hier.

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