Kanton Freiburg erhält ein neues Datenschutzgesetz
Das Parlament des Kantons Freiburg hat ein neues Datenschutzgesetz verabschiedet. Es ist vom revidierten Schweizerischen Datenschutzgesetz inspiriert. Es ersetzt ein Gesetz aus dem Jahr 1994.
Das neue Datenschutzgesetz des Kantons Freiburg ist unter Dach und Fach. Der Grosse Rat nahm die Vorlage der Totalrevision des Gesetzes über den Datenschutz (DSchG) an. Das Gesetz, welches im Juni 2023 von der Exekutive verabschiedet worden war, ersetzt ein Gesetz aus dem Jahr 1994. Zur Einführung ist eine zweijährige Übergangsfrist vorgesehen.
Das neue Gesetz orientiert sich am Schweizerischen revidierten Datenschutzgesetz (NDSG), welches seit September 2023 in Kraft ist. So verfolgt es einen technologieneutralen und risikobasierten Ansatz. Es gibt aber auch Unterschiede, die Livio di Tria in einem Beitrag des Blogs Swissprivacy.law hervorhebt. So decke das kantonale Gesetz etwa weiterhin auch den Datenschutz juristischer Personen ab.
Im Beitrag nennt der Experte zwei Schwerpunkte des Freiburger DSchG: Einerseits stärkt es die Rechte und Freiheiten von Einzelpersonen angesichts der zunehmenden Datenverarbeitung. Zudem verpflichtet es öffentliche Einrichtungen zu mehr Transparenz. So müssen sie insbesondere Entscheidungen, die sich auf Algorithmen stützen, offenlegen. Andrerseits definiert das Gesetz Instrumente zur Verbesserung der Sicherheit von Infrastrukturen und Prozessen, die die Verarbeitung personenbezogener Daten unterstützen.
Die Neuerungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes treffen Unternehmen direkt und bei einer Missachtung drohen Sanktionen. Um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die neuen Regeln korrekt implementiert hat, hilft eine Checkliste, die Sie hier finden.
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