Ab 1. Juli 2024 in Kraft

Bundesrat revidiert Verordnungen im Energiebereich

Uhr
von Alexandra Hüsler und cka

Der Bundesrat hat die Teilrevisionen von vier Verordnungen im Energiebereich verabschiedet. Die revidierten Verordnungen behandeln unter anderem Investitionsbeiträge für Biogasanlagen oder den Schutz vor Cyberbedrohungen in der Stromversorgung und treten per 1. Juli 2024 in Kraft.

(Source: Valery Bareta / stock.adobe.com)
(Source: Valery Bareta / stock.adobe.com)

Am 31. Mai 2024 hat der Bundesrat verschiedene Änderungen an Verordnungen im Energiesektor beschlossen. Diese befassen sich unter anderem mit Investitionsbeiträgen für Biogasanlagen und dem Schutz vor Cyberbedrohungen in der Stromversorgung, wie der Bund mitteilt. Die neuen Verordnungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft.

Energieförderungsverordnung (EnFV)

Die revidierte Verordnung legt einen Höchstbetrag für Investitionsbeiträge für Biogasanlagen fest, wie es bereits für Holzkraftwerke, Kehricht- und Schlammverbrennungsanlagen sowie Klärgas- und Deponiegasanlagen der Fall ist. Zudem werden die Höchstbeiträge für Holzkraftwerke gesenkt.

Stromversorgungsverordnung (StromVV)

Der Bundesrat will den Schutz vor Cyberbedrohungen in der Stromversorgung stärken. Daher gilt für die wichtigsten Stromversorgungsunternehmen (Netzbetreiber, Stromproduzenten, Dienstleister) ein verbindlicher Minimalstandard bei Informations- und Kommunikationstechnologien, um sich besser gegen Cyberangriffe zu schützen. 

Kernenergieverordnung (KEV)

Mit den neuen Verordnungen beauftragt der Bund das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), "die Anforderungen an den Nachweis der Langzeitsicherheit von geologischen Tiefenlagern in seinen Richtlinien zu regeln". Die bestehende Praxis des ENSI wird so nachvollzogen: Gemäss der bereits gültigen Richtlinie ENSI-G03 regelt das ENSI die Anforderungen an den Sicherheitsnachweis bereits zusätzlich zu den Auslegungsgrundsätzen für geologische Tiefenlager. 

Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV)

Künftig dürfen ausser befugten Fachpersonen auch Montage-Elektriker ohne Installationsbewilligung Installationsarbeiten in Wohn- und Nebenräumen vornehmen, die sie selbst bewohnen oder deren Eigentümer sie sind. 

 

Übrigens: Der Bundesrat möchte Massnahmen zur Verhinderung einer Energiemangellage gesetzlich verankern und hat dem Parlament mehrere Änderungsvorschläge für Energiegesetze vorgeschlagen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Webcode
RPvZvcSj