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Simap-Meldungen Woche 21: Zuschläge

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Zwei Mal pro Monat aktuell: Die Zuschläge der Schweizer IT-, Telekom- und CE-Branche auf Simap.ch.

(Source: Simap.ch)
(Source: Simap.ch)

Baudirektion Kanton Zürich entscheidet sich für ICFM

  • Zuschlag 1020489: Datentreuhand FM-Daten: Migration, Beschaffung, Pflege. Publiziert am 16.5.2018. Baudirektion Kanton Zürich Immobilienamt. Ausschreibung vom 13.10.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an ICFM AG. Birmensdorferstrasse 87, 8902 Urdorf. Preis: 1'761'800 CHF. Begründung: Das Angebot der ICFM AG ist preislich das günstigste und erhielt unter Berücksichtigung aller Zuschlagskriterien die höchste Bewertung.

  • Details: 4 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 215 Tage. Gegen die Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden angerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

BFE entscheidet sich für NTB

  • Zuschlag 1021125: (18060) 805 Wärmepumpen-Feldmessungen und Betrieb einer Datenbank. Publiziert am 17.5.2018. Bundesamt für Energie BFE. Ausschreibung vom 5.2.2018. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Interstaatliche Hochschule für Technik Buchs NTB. Werdenbergstrasse 4, 9470 Buchs SG. Preis: 996'760 CHF. Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma lnterstaatliche Hochschule für Technik Buchs NTB. Die Bewertung aller Zuschlagskriterien gemäss Pflichtenheft (qualitative Kriterien und Preis) hat die höchste Gesamtpunktzahl unter den eingereichten Angeboten erzielt. Ausschlaggebend für den Zuschlag an die Firma lnterstaatliche Hochschule für Technik Buchs NTB ist der günstigste Preis des Angebots sowie höchste Bewertung der qualitativen Kriterien.

  • Details: 4 Offerten eingegangen. Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2). - Grundauftrag: CHF 238'472.00. - Optionen: CHF 758'288.00. Alle Preisangaben exklusive Mehrwertsteuer. Evaluationsdauer: 100 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Departement Technische Betriebe Stadtwerk Winterthur entscheidet sich für Bittner + Krull Softwaresysteme

  • Zuschlag 1022165: Mobile Workforce Management (Zähleraustausch Prozess). Publiziert am 25.5.2018. Departement Technische Betriebe Stadtwerk Winterthur. Ausschreibung vom 5.1.2018. Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung.

  • Vergabe: Zuschlag an Bittner + Krull Softwaresysteme GmbH. Welfenstrasse 31a, DE-D-81541 München. Preis: 149'948 CHF. Begründung: von den drei formell korrekt eingegangenen Angeboten hat die Firma Bittner + Krull das wirtschaftlich beste Angebot eingereicht und sämtliche Kriterien erfüllt.

  • Details: 3 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 139 Tage. Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Gemeinde Horgen entscheidet sich für Data Quest

  • Zuschlag 1020923: Submission ICT-Infrastruktur. Lot Nr 2: Beschaffung ICT-Infrastruktur Sekundarstufe (Apple-Produkte, Brother-Drucker). Publiziert am 18.5.2018. Gemeinde Horgen, Schulpflege. Ausschreibung vom 23.3.2018. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Data Quest AG. Seidenstrasse 4, 8304 Wallisellen. Preis: 649'617 CHF.

  • Details: 2 Offerten eingegangen. Lot Nr.2. Lot Beschreibung: Beschaffung ICT-Infrastruktur Sekundarstufe (Apple-Produkte, Brother-Drucker). Evaluationsdauer: 55 Tage. Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Zustellung (für Anbieter) bzw. Publikation angerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Gemeinde Horgen entscheidet sich für Letec IT Solutions

  • Zuschlag 1020907: Submission ICT-Infrastruktur. Lot Nr 1: Beschaffung ICT-Infrastruktur Primarstufe (HP-Produkte). Publiziert am 18.5.2018. Gemeinde Horgen, Schulpflege. Ausschreibung vom 23.3.2018. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Letec IT Solutions AG. Friedbergstrasse 68, 8200 Schaffhausen. Preis: 773'383 CHF.

  • Details: 3 Offerten eingegangen. Lot Nr.1. Lot Beschreibung: Beschaffung ICT-Infrastruktur Primarstufe (HP-Produkte). Evaluationsdauer: 55 Tage. Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Zustellung (für Anbieter) bzw. Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Gesundheitsdirektion Zürich entscheidet sich für Sevitec

  • Zuschlag 1021583: Spitaldatenerhebungsplattform SDEP 2020 (Entwicklung B2B Individualsoftware). Publiziert am 18.5.2018. Gesundheitsdirektion, Geschäftsfeld Gesundheitsversorgung. Ausschreibung vom 9.2.2018. Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung.

  • Vergabe: Zuschlag an Sevitec AG. Bahnhofstrasse 4, 8360 Eschlikon TG. Preis: 352'098 CHF. Begründung: Beste Bewertung gem. im Pflichtenheft beschriebenen Verfahren.

  • Details: 7 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 97 Tage.

Hochbauamt Kanton Zürich und Kantonspolizei Zürich entscheiden sich für MWST-Gruppe, CSI Consulting

  • Zuschlag 1020905: 8790 Hochbauten BD, IMA ZV PJZ Polizei- und Justizzentrum, Polizei- und Justizzentrum Neubau, Hohlstrasse 160, 8004 Zürich, Projekt-Nr.: 11900.11 A5 ICT, BKP 554-23, Dienstleistungen Netzwerk ICT PJZ: Los 2. Publiziert am 18.5.2018. Hochbauamt Kanton Zürich / Kantonspolizei Zürich. Ausschreibung vom 14.7.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an MWST-Gruppe, CSI Consulting AG. Schaffhauserstrasse 315, 8050 Zürich. Preis: 535'269 CHF. Begründung: Beste Erfüllung der Eignungs- und Zuschlagskriterien.

  • Details: 6 Offerten eingegangen. Meldungsnummer 977049. Evaluationsdauer: 308 Tage. Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

IWB entscheiden sich für Econis

  • Zuschlag 1021143: IWB, Wartung, Ausbau und Modernisierung IBM Storage. Publiziert am 19.5.2018. Industrielle Werke Basel (IWB), Einkauf, Margarethenstrasse 40, 4002 Basel. Ausschreibung vom 28.2.2018. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Econis AG. Neumattstrasse 7, 8953 Dietikon. Preis: 1'122'683 CHF. Begründung: Die Vergabe erfolgt an das bestbewertete Angebot.

  • Details: 3 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 79 Tage. Soweit es sich nicht aus dieser Publikation ergibt, können die Beteiligten innerhalb von fünf Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, verlangen, dass ihnen durch einen weiteren Entscheid eröffnet wird, aus welchen wesentlichen Gründen ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und worin die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebotes liegen. Das Begehren ist schriftlich an die Industriellen Werke Basel IWB, Einkauf, Margarethenstrasse 40, 4002 Basel zu richten. Rekurse sind innerhalb von 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt oder von der Zustellung der ergänzenden Begründung angerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel zu. richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist. beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Kanton Bern entscheidet sich für Rexult

  • Zuschlag 1018833: Unabhängige, strategische Qualitätssicherung für das Projekt ERP. Publiziert am 15.5.2018. Kanton Bern, handelnd durch das Generalsekretariat der Finanzdirektion. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Rexult AG. Optingenstrasse 56, 3001 Bern. Preis: 796'000 CHF. Begründung: Auf die Ausschreibung vom 19.05.2017 sind drei Angebote termingerecht eingegangen. Diese wurden vom Verfahren ausgeschlossen, weil sie der Ausschreibung respektive den Ausschreibungsunterlagen nicht entsprochen haben (Art. 24 Abs. 1 Bst. b ÖBV) und / oder weil Eignungskriterien nicht erfüllt waren (Art. 24 Abs. 1 Bst. c ÖBV). Mit den erwähnten Ausschlüssen verblieb kein Angebot mehr im Verfahren, wodurch ein Vertragsschluss nicht mehr möglich war. Folglich wurde das Vergabeverfahren aus wichtigen Gründen abgebrochen (Art. 29 Abs. 1 ÖBV). Ein wichtiger Grund liegt namentlich vor, wenn die eingereichten Angebote keinen wirksamen Wettbewerb garantieren (Art. 29 Abs. 2 Bst. d ÖBV). Dieser Ausgang des Verfahrens erlaubt es der Vergabestelle u.a., den Gegenstand im freihändigen, überschwelligen Verfahren zu beschaffen (Art. 7 Abs. 3 Bst. a ÖBV i.V.m. Art. 6 Abs. 2 ÖBG). Aus diesen Gründen wird der Zuschlag der Rexult AG erteilt.

  • Details: Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Kanton Bern und Gemeinden entscheiden sich für DV Bern

  • Zuschlag 1020833: Entwicklung, Unterhalt und Betrieb einer Webapplikation zur Administration von Betreuungsgutscheinen und Tagesschulanmeldungen. Publiziert am 15.5.2018. Kanton Bern und Gemeinden des Kantons Bern. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an DV Bern AG. Nussbaumstrasse 21, 3000 Bern 22. Preis: 1'900'000 CHF. Begründung: Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern erteilt der DV Bern AG im freihändigen Verfahren einen Auftrag für die Entwicklung, die Bereitstellung, den Betrieb, die langfristige Pflege und den Support der elektronischen Lösung für die elektronische Bearbeitung von Betreuungsgutscheinen und Tagesschulanmeldungen der Gemeinden des Kantons Bern (Software-as-a-Service-Modell). Der Kanton stellt den Gemeinden damit eine Weblösung mit entsprechenden Services zur Verfügung, damit diese die revidierte ASIV (Verordnung vom 2. November 2011 über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV; BSG 860.113) ASIV), welche voraussichtlich im Jahr 2019 in Kraft treten wird, effizient, vollständig und richtig umsetzen können. Der angegebene Auftragswert entspricht den geschätzten Servicegebühren, welche beim Kanton und bei den Gemeinden für die Nutzung der Lösung während 4 Jahren anfallen. Es ist vorgesehen, dass die Zuschlagsempfängerin DV Bern ihre für die Stadt Bern bereits erstellte Kitax-Lösung weiterentwickelt und für eine Vielzahl von Nutzern zugänglich macht (sog. Mandatfähigkeit der Lösung). Da neben den Gemeinden, den Eltern und den Betreungseinrichtungen auch der die Betreuungskosten mitfinanzierende Kanton in die Lösung eingebunden werden soll und die rechtlichen Rahmenbedingungen voraussichtlich erst ab dem 1. April 2019 definitiv feststehen, erfordert die Entwicklung der Lösung vom Anbieter ein hohes Mass an Flexibilität und Anpassungsfähigkeit. Auf der anderen Seite bedingen diese Voraussetzungen, dass auch der Auftraggeber auf Änderungen – seien sie politisch oder sachlich motiviert – rasch und unkompliziert reagieren und den Auftrag anpassen kann. Wesensmerkmal des vorliegenden Auftrages sind somit nicht klare Vorgaben und eine scharf umrissene Aufgabenbeschreibung, sondern ein sich erst im Verlauf der Entwicklung der Weblösung hinreichend beschreibbares Endprodukt, welchem während der Entwicklungsphase ein Pilot- und Versuchscharakter zukommt. Dies bedingt auch auf Seiten des Auftraggebers einen möglichst grossen Spielraum, um die Entwicklung mitgestalten zu können. Um diesen Spielraum zu gewährleisten und auch kurzfristig auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können, hat die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern sich entschieden, den Auftrag als Erstanfertigung einer neuartigen Dienstleistung im freihändigen Verfahren nach Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe h ÖBV zu vergeben.

  • Details: Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion, Rechtsamt, Rathausgasse 1, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Obergericht Kanton Zürich entscheidet sich für Business IT AG

  • Zuschlag 1021699: Monitor-Ersatzbeschaffung inkl. Rollout für die Notariate des Kantons Zürich. Publiziert am 25.5.2018. Obergericht des Kantons Zürich. Ausschreibung vom 2.2.2018. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an BUSINESS IT AG. Clarastr. 21, 4058 Basel. Preis: 815'803 CHF. Begründung: Das Angebot der Firma Business IT Basel erweist sich als das Beste, weil es aufgrund der Bewertung der Zuschlagskriterien insgesamt die höchste Punktzahl erhält.

  • Details: 6 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 111 Tage. Gegen diese Verfügung kann innert zehn Tagen seit Eröffnung (persönliche Mitteilung) beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach 1226, 8021 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.

Polizei Kanton Solothurn entscheidet sich für Bechtle Holding Schweiz

  • Zuschlag 1020887: Microsoft Software Assurance 2018 - 2021. Publiziert am 25.5.2018. Polizei Kanton Solothurn. Ausschreibung vom 14.7.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Bechtle Holding Schweiz AG. Bahnstrasse 58/60, 8105 Regensdorf. Begründung: Alle Anbieterinnen erfüllen die Eignungskriterien. Der Zuschlag erfolgt aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien. Bechtle Holding AG erreichte die höchste Punktzahl und reichte somit das wirtschaftlich günstigste Angebot ein. Der Zuschlagsentscheid wurde durch den Regierungsrat (27.02.2018) und Kantonsrat (09.05.2018) genehmigt.

  • Details: 3 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 315 Tage. Gegen den Zuschlagsentscheid kann innert 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten; die Beweismittel sind anzugeben. Fehlen diese Erfordernisse, wird auf die Beschwerde nicht eingetreten.

SBB entscheiden sich für T-Systems Schweiz, Elca Informatique und Accenture

  • Zuschlag 1021613: Technologiepartner Bahnproduktion. Publiziert am 22.5.2018. Schweizerische Bundesbahnen SBB. Ausschreibung vom 1.11.2017. Selektives Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an T-Systems Schweiz AG. Industriestrasse 21, 3052 Zollikofen. Preisspanne der eingegangenen Angebote von 58'000'000 bis 63'000'000 CHF. zudem Zuschlag an Elca informatique SA. Seilerstrasse 4, 3011 Bern. Preis: 58'000'000 CHF. zudem Zuschlag an Accenture AG. Fraumünsterstrasse 16, 8001 Zürich. Preis: 58'000'000 CHF. Gesamtpreis: 174'000'000 CHF. Begründung: Wirtschaftlich günstigsten Angebote im Sinne von Art. 21 BöB.

  • Details: 9 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 201 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Schweizer Armee entscheidet sich für Go4Mobile

  • Zuschlag 1019595: Mobile Device Management für Supply Chain Automation. Publiziert am 25.5.2018. Schweizer Armee Logistikbasis der Armee. Ausschreibung vom 13.2.2018. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an go4mobile ag. Stauffacherstrasse 72, 3014 Bern. Preisspanne der eingegangenen Angebote von 992'795 bis 1'865'280 CHF. Begründung: wirtschaftlich günstigstes Angebot.

  • Details: 3 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 100 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

SDBB entscheidet sich für Abraxas Informatik

  • Zuschlag 1018921: DBLAP2: Erneuerung Importschnittstelle. Publiziert am 16.5.2018. SDBB Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung | Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Abraxas Informatik AG. Waltersbachstrasse 5, 8006 Zürich. Preis: 472'156 CHF. Begründung: Freihändige Vergabe gemäss Art. 7 Abs. 3 Buchst. f ÖBV. Teilersatz einer in Betrieb befindlichen Software, der nur vom ursprünglichen Anbieter vorgenommen werden kann.

  • Details: Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Erziehungsdirektion des Kantons Bern, Sulgeneckstrasse 70, 3005 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

SDBB entscheidet sich für Abraxas Informatik

  • Zuschlag 1018929: DBLAP2: Wartungs- und Betriebsleistungen 2020-2025. Publiziert am 16.5.2018. SDBB Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung | Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Abraxas Informatik AG. Waltersbachstrasse 5, 8006 Zürich. Preis: 1'992'450 CHF. Begründung: Freihändige Vergabe an die Herstellerin von DBLAP2 gemäss Art. 7 Abs. 3 Buchst. f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen des Kantons Bern vom 16. Oktober 2002.

  • Details: Die freihändige Vergabe von Weiterentwicklungen und ergänzenden Dienstleistungen an denselben Anbieter bleibt vorbehalten. Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Erziehungsdirektion des Kantons Bern, Sulgeneckstrasse 70, 3005 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Stadt Winterthur entscheidet sich für Cycl

  • Zuschlag 1022377: Projekt Relaunch Intranet Stadt Winterthur. Publiziert am 25.5.2018. Stadt Winterthur, Stadtkanzlei. Ausschreibung vom 5.1.2018. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an CYCL AG. Malzgasse 7a, 4052 Basel. Preis: 365'723 CHF.

  • Details: 3 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 139 Tage. Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Universitätsspital Zürich entscheidet sich für Invitec

  • Zuschlag 1021431: Chargen Dokumentations System für die Sterilisation. Publiziert am 18.5.2018. UniversitätsSpital Zürich Direktion Betrieb - Bereich Einkauf. Ausschreibung vom 12.2.2018. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an INVITEC GmbH & Co. KG. Düsseldorfer Landstr. 17, DE-47249 Duisburg. Preis: 375'482 CHF.

  • Details: 3 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 94 Tage. Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

ZHdK entscheidet sich für Softwareone

  • Zuschlag 1020985: Beschaffung Adobe Applikations-Suite. Publiziert am 16.5.2018. Zürcher Hochschule der Künste ZHdK. Freihändiges Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung.

  • Vergabe: Zuschlag an Software ONE AG. Riedenmatt 4, 6370 Stans. Preis: 122'036 CHF. Begründung: Bestellung als Teil des SWITCH-Rahmenvertrages mit Adobe (tertiärer Bildungssektor).

  • Details: Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Zuger Kantonsspital entscheidet sich für Comparex

  • Zuschlag 1019265: Microsoft Software Assurance 2018 bis 2021. Publiziert am 18.5.2018. Zuger Kantonsspital AG. Ausschreibung vom 9.3.2018. Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung.

  • Vergabe: Zuschlag an COMPAREX Solutions (Schweiz) AG. Lerzenstrasse 21, 8953 Dietikon.

  • Details: 5 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 69 Tage.

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